Kündigungsfrist Österreich berechnen — § 20 AngG
Eintrittsdatum, Kündigungsdatum und kündigende Partei eingeben — der Rechner ermittelt Dienstjahre-Staffel, gesetzliche Frist und Kündigungstermin nach dem österreichischen Angestelltengesetz.
Angaben zum Arbeitsverhältnis
Eintrittsdatum, Kündigungsdatum und kündigende Partei eingeben — die Vorschau rechts wird automatisch aktualisiert.
Nur aktivieren, wenn Dienstvertrag oder Kollektivvertrag eine von § 20 AngG abweichende Frist vorsieht.
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Über § 20 Angestelltengesetz (AngG)
Kündigt der Arbeitgeber, gilt die Dienstjahre-Staffel: sechs Wochen bis zum vollendeten zweiten Dienstjahr, danach zwei Monate ab dem vollendeten zweiten, drei Monate ab dem vollendeten fünften, vier Monate ab dem vollendeten fünfzehnten und fünf Monate ab dem vollendeten fünfundzwanzigsten Dienstjahr — jeweils zum Quartalsende, vertraglich auf den 15. oder Monatsletzten verschiebbar. Kündigt der Angestellte selbst, beträgt die gesetzliche Frist einen Monat zum Kalendermonatsletzten; sie kann vertraglich bis auf sechs Monate verlängert werden, darf aber nicht dazu führen, dass die Arbeitgeberfrist kürzer als die vereinbarte Arbeitnehmerfrist ist.
- Rechtsgrundlage
- § 20 Angestelltengesetz (AngG), BGBl. Nr. 292/1921 i.d.g.F.
- Gültigkeitsland
- Österreich
- Klassifikation
- A — gesetzlicher Standardwert, vertraglich/kollektivvertraglich überschreibbar
- Primärquelle
- RIS — Rechtsinformationssystem des Bundes (ris.bka.gv.at), Angestelltengesetz; quergeprüft gegen AK Oberösterreich und WKO
- Letzte Prüfung
- 2026-07-26
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Motivkündigungsschutz und Kündigungsanfechtung (z. B. Betriebsrat, Schwangerschaft, Elternkarenz, Behinderung) — der Rechner ermittelt nur die reguläre Frist, nicht ob im Einzelfall überhaupt gekündigt werden darf.
- Arbeiter:innen (Nicht-Angestellte) haben seit 1. Oktober 2021 durch die Angleichung im ABGB grundsätzlich dieselben Fristen wie Angestellte — abweichende Kollektivvertragsregelungen aus der Übergangszeit werden hier nicht automatisch berücksichtigt.
- Sonderregelungen für Lehrlinge, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer:innen oder Heimarbeit sind nicht abgebildet.
- Abweichende Kollektivvertrags- oder Einzelvertragsregelungen müssen manuell über das Override-Feld eingetragen werden.
- Ersetzt keine Rechtsberatung — bei Unsicherheit die Arbeiterkammer, WKO-Beratung oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt konsultieren.
Häufige Fragen
Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Angestellte in Österreich?
Nach § 20 Abs. 2 AngG kündigt der Dienstgeber mit sechs Wochen Frist, sofern das Dienstverhältnis noch keine zwei Jahre gedauert hat. Danach steigt die Frist gestaffelt: zwei Monate nach dem vollendeten zweiten, drei Monate nach dem vollendeten fünften, vier Monate nach dem vollendeten fünfzehnten und fünf Monate nach dem vollendeten fünfundzwanzigsten Dienstjahr.
Auf welchen Termin darf der Arbeitgeber kündigen?
Gesetzlicher Kündigungstermin ist das Ende eines Kalendervierteljahres (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember). Vertraglich kann stattdessen der 15. oder der Letzte eines Kalendermonats als Termin vereinbart werden — die Frist selbst darf dabei nicht verkürzt werden.
Welche Kündigungsfrist gilt, wenn der Angestellte selbst kündigt?
Der Angestellte kann mangels günstigerer Vereinbarung mit einem Monat Frist zum Letzten eines Kalendermonats kündigen (§ 20 Abs. 4 AngG). Diese Frist kann vertraglich bis auf ein halbes Jahr verlängert werden; wird sie verlängert, darf die vom Arbeitgeber einzuhaltende Frist danach nicht kürzer sein als die vereinbarte Arbeitnehmerfrist.
Ist der Kündigungsfrist-Rechner kostenlos und werden Daten übertragen?
Ja, die Nutzung ist kostenlos und ohne Anmeldung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich lokal im Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen oder gespeichert.
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